Telefonlisten der Jobcenter sollen geheim bleiben

Noblogs-Backup der „Jobcenter Telefonlisten“

Bei dieser Seite handelt es sich um ein Backup der „Jobcenter Telefonlisten“ von Harald Thomé von 8. Januar 2014. Die Veröffentlichung der Nummern örtlichen SachbearbeiterInnen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Statt dessen mussten sie den jeweilgen Städten mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz mühselig abgerungenen werden. Wegen diverser (gewonnenen, aber nervenaufreibenden) Gerichtsverfahren sah sich Thomé Mitte Januar 2014 gezwungen seine Arbeit einzustellen. Gleichzeitig bat er auf Telepolis um Hilfe, damit die Informationen öffentlich bleiben können. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach, damit seine Kapitulation kein Sieg der Einschüchterung und der Geheimniskrämerei bleibt!


Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 – 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze. In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausabe solcher Mitarbeitertelefonlisten. Insbesondere in Bayern, wo es natürlich kein LandesIFG gibt, gibt es eine Reihe von kommunalen Informationsfreiheitsatzungen, genauso wie seit Ende 2012 in Frankfurt (M) eine Informationsfreiheitssatzung gilt.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, mir bekannt gewordene Telefonlisten von Jobcentern zu sammeln und hier zu veröffentlichen.

Gegen Abschottungsstrategie der Jobcenter soll mit dieser Veröffentlichung die Informationsfreiheit quasie als Gegenwehr praktisch umgesetzt werden. Ich versuche einen zentralen Infopunkt aufzubauen, wo für jeden ersichtlich die Telefonlisten von Jobcentern erhältlich sind und von jedem eingesehen werden können. Ziel der Sache ist es damit den Jobcentern dauerhaft die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz (§ 11 Abs. 3 IFG) aufzuzwängen und sie dazu zur eigenen Veröffentlichung zu bringen.

Update: Seit einem Jahr veröffentliche ich bundesweite Jobcentertelefonlisten. Nach einem Jahr ist Zeit Bilanz zu ziehen und ich muss feststellen, es war weitgehend ein Jahr der Anfeindungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltandrohungen und wirtschaftlichen Existenzbedrohung. Einfach Stress. Als Projekt, wo jederzeit jemand haftbar zu machen ist, ist die Veröffentlichung der Jobcentertelefonlisten nicht durchhaltbar, jeder der das macht, wird von den Jobcentern in der Existenz bedroht. Die Jobcenter mutieren ebenfalls zu Sonderrechtszonen und „Gefahrengebieten“, ich muss daher meinen Ausstieg aus der Veröffentlichung der Telefonlisten erklären (Ausstiegserklärung Jobcenter Telefonlisten/ Harald Thomé 08.01.2014).

Bundesweite Mitarbeitertelefonlisten der Jobcenter

Nachbemerkung: Nicht alle Listen sind aktuell. Es wird meinerseits natürlich keine Garantie auf Richtigkeit und Aktualität gegeben. Da ich den Betrieb natürlich nicht aufhalten oder stören will, tausche ich gerne nicht mehr aktuelle Listen gegen aktuelle aus. In dem ein oder anderen Fall ist es auf Anregung von Jobcentern schon zu derartigen Aktualisierungen gekommen. Ich denke, dass nützt allen Seiten.

Sollten behördenintern Probleme mit den Veröffentlichungen bestehen, sprechen Sie mich an, ich werde mich soweit wie möglich an einer Lösungssuche beteiligen. Bedrohungen von Seiten Jobcentermitarbeitern wegen der Veröffentlichungen der Telefonlisten werden von mir konsequent zur Anzeige gebracht.

Ich habe Verständnis dafür, dass es von Seiten von Jobcentermitarbeitern wenig Interesse besteht, dass Vornamen veröffentlicht werden. Gerne bin ich bereit, bei identischer Liste diese auszutauschen, sprechen Sie mich an und übersenden Sie mir diese Listen bitte per Mail.

Nicht bereit bin ich, einzelne Namen zu schwärzen oder herauszunehmen. Aus meiner Sicht, kann ich in der Veröffentlichung von Behördentelefonlisten keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten erkennen, gerne bin ich aber zum beschriebenen Austausch bereit.